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   BGH, 27.01.2021 - IX ZR 270/19   

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https://dejure.org/2021,2707
BGH, 27.01.2021 - IX ZR 270/19 (https://dejure.org/2021,2707)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2021 - IX ZR 270/19 (https://dejure.org/2021,2707)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - IX ZR 270/19 (https://dejure.org/2021,2707)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 91a Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 516 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 525, § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 93 ZPO, § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG

  • Wolters Kluwer

    Wirkungslosigkeit des Urteils nach wirksamer Rücknahme des Rechtsmittels hinsichtlich Kostenentscheidung nach billigem Ermessen

  • rewis.io

    Feststellung der Wirkungslosigkeit eines Berufungsurteils nach Rücknahme der Berufung: Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung des wirkungslosen Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a Abs. 1 S. 1-2
    Wirkungslosigkeit des Urteils nach wirksamer Rücknahme des Rechtsmittels hinsichtlich Kostenentscheidung nach billigem Ermessen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Frage, wann ein Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung eines wirkungslosen Urteils besteht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2021, 457
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil; Anfechtung eines trotz

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - IX ZR 270/19
    Daher kann ein wirkungsloses Urteil mit dem Rechtsmittel angefochten werden, das gegen ein rechtsfehlerfreies Urteil gleichen Inhalts gegeben wäre (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05, WM 2006, 932 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein nicht verkündetes Urteil

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - IX ZR 270/19
    Soweit für die Berufung gegen ein Scheinurteil angenommen worden ist, eine Entscheidung des Rechtsmittelgerichts, mit der nur der Rechtsschein einer Entscheidung zu beseitigen ist, hänge nicht vom Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines echten Rechtsmittelverfahrens ab (BGH, Beschluss vom 3. November 1994 - LwZB 5/94, NJW 1995, 404; LG Köln NJW-RR 2014, 182; aA MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl., § 511 Rn. 13), kann dies auf das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren und das Erfordernis eines Revisionszulassungsgrundes nicht übertragen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2020, VI ZB 64/19, MDR 2020, 877 für das Rechtsbeschwerdeverfahren).
  • BGH, 13.09.2016 - VII ZR 17/14

    Zivilprozess: Gegenstandslosigkeit der Abweisung eines Hilfsantrages nach der

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - IX ZR 270/19
    Zwar verletzt die Entscheidung über eine Berufung trotz wirksam erfolgter Rücknahme des Rechtsmittels das rechtliche Gehör des Rechtsmittelführers (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2016 - VII ZR 17/14, NJW 2017, 1180 Rn. 13).
  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 219/97

    Erledigung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - IX ZR 270/19
    Anders liegt es, wenn über die Wirksamkeit der Berufungsrücknahme Streit besteht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1998 - XI ZR 219/97, NJW 1998, 2453, 2454) oder das Berufungsgericht von der Wirksamkeit des Urteils ausgeht oder einen klarstellenden Beschluss aus sonstigen Gründen nicht für veranlasst hält.
  • BGH, 14.04.2020 - VI ZB 64/19

    Begründung der Rechtsbeschwerde mit einer Darlegung zu den

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - IX ZR 270/19
    Soweit für die Berufung gegen ein Scheinurteil angenommen worden ist, eine Entscheidung des Rechtsmittelgerichts, mit der nur der Rechtsschein einer Entscheidung zu beseitigen ist, hänge nicht vom Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines echten Rechtsmittelverfahrens ab (BGH, Beschluss vom 3. November 1994 - LwZB 5/94, NJW 1995, 404; LG Köln NJW-RR 2014, 182; aA MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl., § 511 Rn. 13), kann dies auf das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren und das Erfordernis eines Revisionszulassungsgrundes nicht übertragen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2020, VI ZB 64/19, MDR 2020, 877 für das Rechtsbeschwerdeverfahren).
  • BGH, 04.02.1999 - IX ZR 7/98

    Anfechtung einer von dem verkündeten Berufungsurteil inhaltlich abweichenden

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - IX ZR 270/19
    bb) Für die Anfechtung wirkungsloser Urteile kann demgemäß auch ein Rechtsschutzinteresse anzuerkennen sein (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1999 - IX ZR 7/98, ZIP 1999, 499 Rn. 5).
  • LG Köln, 15.10.2013 - 39 T 60/13

    Wirksame Verkündung eines Urteils erfordert vorherige schriftliche Abfassung

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - IX ZR 270/19
    Soweit für die Berufung gegen ein Scheinurteil angenommen worden ist, eine Entscheidung des Rechtsmittelgerichts, mit der nur der Rechtsschein einer Entscheidung zu beseitigen ist, hänge nicht vom Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines echten Rechtsmittelverfahrens ab (BGH, Beschluss vom 3. November 1994 - LwZB 5/94, NJW 1995, 404; LG Köln NJW-RR 2014, 182; aA MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl., § 511 Rn. 13), kann dies auf das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren und das Erfordernis eines Revisionszulassungsgrundes nicht übertragen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2020, VI ZB 64/19, MDR 2020, 877 für das Rechtsbeschwerdeverfahren).
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